INTRUST - Ihre Lösung für Rentner-Gesellschaften

Für eine sorgenfreie Zukunft - ohne finanzielle und rechtliche Risiken aus Pensionszusagen.

Wir übernehmen Ihre Rentner-Gesellschaft

Die Intrust Solutions GmbH übernimmt Gesellschaften, deren (Rest-) Geschäftsbetrieb sich nur noch auf die Erfüllung von Pensionsverpflichtungen richtet (sog. Rentnergesellschaften).

Rentnergesellschaften entstehen meist im Kontext von Unternehmensverkäufen nach sog. asset deals. Die für die Weiterführung notwendigen assets und das Personal werden dabei auf das Erwerbsunternehmen übertragen; zurück bleiben die Pensionsverpflichtungen und Kapital.

Auch infolge von Liquidationen verbleiben oft noch Kapital / Pensionsbestände in operativ nicht mehr tätigen Unternehmenshüllen.

Schließlich können Rentnergesellschaften entstehen, wenn sie von operativ tätigen Unternehmen durch umwandlungsrechtlichen Spaltungsvertrag abgespalten werden.

Als seriöser Anbieter übernimmt die Intrust Solutions GmbH nur solche Gesellschaften, die kapitalmäßig auskömmlich dotiert sind. Welcher Kapitalbedarf besteht, hängt von den Umständen der Pensionszusage sowie der Struktur des Kollektivs der Anspruchsberechtigten ab.

Maßgeschneiderte Lösungen für Inhaber oder Konzerne

Es gibt einerseits natürliche Personen, die – zumeist am Ende ihres unternehmerischen Wirkens – noch die Anteile an ihrem Restbetrieb, bestehend aus Pensions­verpflichtungen, halten. Andererseits gibt es juristische Personen (Konzerngesellschaften), die – zumeist infolge von Liquidationen oder nach M&A-Transaktionen – noch die Geschäftsanteile am Restbetrieb, bestehend aus Pensions­verpflichtungen, halten.

Inhaber

Natürliche Personen, die – zumeist am Ende ihres unternehmerischen Wirkens – noch die Anteile an ihrem Restbetrieb, bestehend aus Pensions­verpflichtungen, halten. Sie müssen (oft hochaltrig) sicherstellen, dass auch der letzte Rentenbezieher seine Rente pünktlich ausgezahlt erhält.

Sie und im weiteren Verlauf ihre Erben sind mit der Verwaltung einer Gesellschaft befasst, die strukturell in hohem Maße insolvenzrechtlichen Risiken ausgesetzt ist und nicht selten mehrerer Nachschüsse bedarf.

Konzern

Juristische Personen (Konzern­gesellschaften), die – zumeist infolge von Liquidationen oder nach M&A-Transaktionen – noch die Geschäftsanteile am Restbetrieb, bestehend aus Pensions­verpflichtungen, halten.

Diese Rentnergesellschaften werden als Tochter­unternehmen zumeist von der Personalabteilung der Holding mitbetreut. Verluste auf Ebene der Rentner­gesellschaft werden (aufgrund eines bestehenden EAV oder aus Reputationsgründen) durch die Holding ausgeglichen.